Am 3. April 2022 finden die Erneuerungswahlen für die Kirchenpflege und das Kirchgemeindeparlament statt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, ist der Termin dafür der 25. September 2022.
Wahlberechtigt sind Kirchgemeindemitglieder ab 16 Jahren. Um gewählt zu werden, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gestalten Sie unsere Kirchgemeinde mit, indem Sie entweder für die Kirchenpflege oder das Kirchgemeindeparlament kandidieren oder indem Sie sich informieren und am 3. April 2022 zur Wahl gehen.
Jeder Schritt im Ablauf der Wahlen, insbesondere wenn Fristen ausgelöst werden, wird amtlich publiziert. Sie finden diese Veröffentlichungen im Bereich «Amtliche Publikationen».
Anlässlich der Wahlen am 3. April 2022 werden die Mitglieder und das Präsidium der Kirchenpflege neu gewählt. Interessierte und engagierte Mitglieder der Kirchgemeinde sind aufgerufen, ihre Kandidatur zu erwägen.
Damit Ihre Kandidatur offiziell wird, ist bis spätestens 13. Dezember 2021 (Ablauf erste Frist) dieses Wahlvorschlagsformular mit mindestens 15 gültigen Unterschriften von unterstützenden Personen bei der Geschäftsstelle der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich, Stauffacherstrasse 8, 8004 Zürich im Original einzureichen. Spätestens jedoch bis zum Ablauf der zweiten Frist, am 12. Januar 2022 (16 Uhr eintreffend).
Ungeachtet von allfälligen Schwierigkeiten bei der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten ist die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten zu beachten (persönliche und fachliche Eignung; Verpflichtung, die übertragenen Aufgaben in christlicher Verantwortung nach bestem Wissen und Willen zu erfüllen; Art. 145 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich vom 17. März 2009).
Mitglieder der Kirchenpflege unterliegen einer Amtszeitbeschränkung (Art. 16 Abs. 2 Kirchgemeindeordnung). Die Wiederwahl ist höchstens zwei Mal möglich, was die Amtsdauer auf maximal zwölf Jahre beschränkt.
Am 3. April 2022 finden die Erneuerungswahlen für die Kirchenpflege und das Kirchgemeindeparlament statt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, ist der Termin dafür der 25. September 2022.
Wahlberechtigt sind Kirchgemeindemitglieder ab 16 Jahren. Um gewählt zu werden, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gestalten Sie unsere Kirchgemeinde mit, indem Sie entweder für die Kirchenpflege oder das Kirchgemeindeparlament kandidieren oder indem Sie sich informieren und am 3. April 2022 zur Wahl gehen.
Jeder Schritt im Ablauf der Wahlen, insbesondere wenn Fristen ausgelöst werden, wird amtlich publiziert. Sie finden diese Veröffentlichungen im Bereich «Amtliche Publikationen».
Die stimmberechtigten Mitglieder haben am 3. April an der Urne ihre Behörden für die erste volle Amtsdauer bis 2026 gewählt.
103.04.2022Erfahren Sie alles über die Aufgaben und Kompetenzen und die Wahl unseres Exekutiv-Gremiums.
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