Gemäss Kirchgemeindeordnung können die Mitglieder ihre Zugehörigkeit zu dem ihnen nahestehenden Kirchenkreis wählen. Ausnahme: Für politische Wahlen gilt die Zugehörigkeit zum Kirchenkreis gemäss Wohnadresse. Wenn Sie die Zugehörigkeit zum Kirchenkreis wechseln möchten, nutzen Sie dieses Formular.