STANDORTPLANUNG FÜR DIE ZUKUNFT


Die refor­mierte Kirch­gemeinde Zürich über­prüft in den nächsten zwei Jahren die Nutzung ihrer Kirchen und Kirch­gemeinde­häuser. Sie will die Infra­struktur auf die aktuellen Heraus­forde­rungen und die künf­tigen Bedürf­nisse aus­richten. Dazu legen die zehn Kirchen­kreise ihre Schwer­punkte fest. Die Ergeb­nisse dienen als Grund­lage für eine zeit­gemässe Immo­bilien­stra­tegie, wo­durch Ressour­cen ziel­gerich­tet und ver­ant­wortungs­voll ein­ge­setzt werden. Der gesamte Pro­zess soll in der laufenden Legis­la­tur 2023–2027 ab­ge­schlossen werden.

In der refor­mierten Kirch­gemeinde Zürich gibt es heute 43 Kirchen und 34 Kirch­gemeinde­häuser. Die Gebäude sind zum Teil in die Jahre ge­kommen und müssen er­neuert werden. Auch die Nutzung der Immo­bilien soll opti­miert werden, mit dem Ziel, die Räume zu be­leben und mit Dritten zu teilen. Der ver­ant­wortungs­volle Um­gang mit vor­han­denen Ressourcen dient als Leit­gedanke bei der neuen Immo­bilien­stra­tegie.

Ein mehrstufiges Verfahren

Bei der Er­ar­bei­tung der Stand­ort­planung kommt den Kirchen­kreisen eine zentrale Rolle zu. Die Standort­planung ver­läuft in zwei Phasen. In der ersten Phase bis Ende 2024 legen die zehn Kirchen­kreise ihre künf­tigen Schwer­punkte für die kommenden 15 Jahre fest. Die Kirchen­pflege konso­li­diert die Er­geb­nisse über die gesamte Kirch­gemeinde und wird in der zweiten Phase ab 2025 das weitere Vor­gehen für die Aus­ar­beitung der kon­kreten Nutzung der ein­zelnen Stand­orte defi­nieren. Inner­halb eines Jahres soll die Stand­ort­planung abge­schlossen sein. Die Ergeb­nisse fliessen direkt in die Immo­bilien­strategie ein. Die Mit­glieder der refor­mierten Kirch­gemeinde Zürich können sich über ihre Kirchen­kreise und in der Ver­nehm­lassung zur Immo­bilien­strategie in das Ver­fahren ein­bringen.

Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen

Die Stand­ort­planung wird auf der Grund­lage der Eck­werte des vom Kirch­gemeinde­parla­ment ver­abschie­deten Immo­bilien­leit­bilds er­ar­beitet. Im Ergeb­nis spielt die Kirch­gemeinde mit diesem Pro­zess wenig aus­ge­lastete Räume und Liegen­schaften frei. Diese können künftig ver­mehrt gemein­sam mit Dritten ge­nutzt oder ver­mietet werden. Aktuell teilt die Kirch­gemeinde bei­spiels­weise Räume mit den Migra­tions­kirchen und stellt Liegen­schaften für öffent­liche Nutzungen zur Ver­fügung, wie etwa die Bullinger­kirche für das Rat­haus-Provi­sorium oder die Kirche Wipkingen, in der dringend benötigter Raum für die benach­barte Schule ge­schaffen wird. Die dadurch gene­rierten Er­träge fliessen zurück in die Kirch­gemeinde und helfen mit, kirch­liche und diako­nische Ange­bote zu finan­zieren. Damit nimmt die refor­mierte Kirch­gemeinde Zürich ihre Ver­ant­wortung wahr, die vor­handenen Ressourcen ziel­ge­richtet zu nutzen und mit der Gesell­schaft zu teilen.



Leitbild Immobilien


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