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Strategiegremium
Kirchgemeinde
13.03.2026Kirchgemeinde
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Die Zusammensetzung der Kirchenpflege ist von entscheidender Wichtigkeit – denn die Exekutive stellt mit ihrer Arbeit die Weichen für die Zukunft der reformierten Kirchgemeinde Zürich.

Kirchenpflege – was ist das eigentlich? Was genau tun die Frauen und Männer, die sich zur Wahl in dieses Gremium stellen? Einfach gesagt: Die Kirchenpflege legt inhaltliche, organisatorische und finanzielle Ziele fest und begleitet deren Umsetzung mit Weitblick und Sorgfalt. Mitglied in der Exekutive der reformierten Kirchgemeinde Zürich zu sein, bedeutet viel Arbeit und auch viel Verantwortung. Das Präsidium wird deshalb mit einem Pensum von etwa 70 Prozent, die restlichen Sitze werden mit einem Pensum von etwa 30 Prozent veranschlagt.

Der Aufwand widerspiegelt sich zum Beispiel in und an den Sitzungen. Das siebenköpfige Gremium trifft sich monatlich, dazu kommen drei Finanzsitzungen für Budget und Jahresrechnung sowie zwei Retraiten. «Die Sitzungen dauern in der Regel etwa fünf bis sechs Stunden», gibt Kirchgemeindeschreiberin Michela Bässler einen kleinen Einblick. «Es kann jedoch auch länger dauern.» An jeder Sitzung werden 17 bis 25 Traktanden behandelt und 75 bis 100 Seiten Informationen plus diverse Beilagen bearbeitet. Die Kirchenpflegearbeit erschöpft sich nicht mit den Kirchenpflegesitzungen. Es gibt viele weitere Austauschgefässe, zum Beispiel Besprechungen, Fachsitzungen, Konferenzen oder Parlamentssitzungen.

Verteilte Aufgaben

Jedes Mitglied der Kirchenpflege verantwortet ein Ressort: Das Ressort «Präsidiales» ist natürlich der Kirchenpflegepräsidentin oder dem Kirchenpflegepräsidenten vorbehalten. Aktuell ist auch das Ressort «Personal» dem Präsidium angegliedert. Dazu kommen die Ressorts «Kommunikation und IT», «Immobilien», «Finanzen und Nachhaltigkeit», «Pfarramtliches und OeME» – Oekumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit –, «Lebenswelten» – unter anderem Kultur, Musik und Religionspädagogik – sowie «Diakonie» – sozialer kirchlicher Dienst an der Gesellschaft. Die neue Kirchenpflege ist frei in der Aufteilung der Ressorts und deren Bezeichnung. «Die Kirchenpflege gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die Ressorts festgelegt sind», erklärt Michela Bässler.

Wie bei allen behördlichen Exekutivorganen gilt das Kollegialitätsprinzip. Das Gremium konstituiert sich nach der Wahl selbst – mit Ausnahme des an der Urne gewählten Präsidiums; die Verteilung der Ressorts wird im Rahmen eines Kirchenpflege-Beschlusses festgelegt. Die Ressortverantwortlichen bearbeiten die spezifischen Themen jeweils mit ihren fachlichen Ansprechpersonen in Bereichen der Geschäftsstelle und in den Kirchenkreisen. Jedes Mitglied der Kirchenpflege vertritt zudem die Interessen und Angelegenheiten seines oder ihres Ressorts in der Kirchenpflege und gegenüber dem Kirchgemeindeparlament.

Grosser Einfluss

Die Kirchenpflege ist mit ihrer Arbeit für die strategische Ausrichtung der reformierten Kirchgemeinde Zürich verantwortlich. Ausserdem ist sie für den Kirchgemeindehaushalt zuständig, sie führt die Verwaltung und die ihr unterstellten Kommissionen – jene der Kirchenkreise und die Kommission Institutionen und Projekte – und vertritt die Kirchgemeinde gegen aussen. Dazu benötigt das Gremium eine weitreichende Entscheidungskompetenz: Alle Angelegenheiten, die nicht dem Kirchenrat, dem Parlament oder den stimmberechtigten Mitgliedern an der Urne vorbehalten sind, werden vom siebenköpfigen Gremium oder gemäss Kompetenzreglement entschieden. Mit ihrer Wahl legen die Mitglieder also nicht einfach nur ein paar Namen in die Urne. Sie nehmen Einfluss auf die künftige Ausrichtung der reformierten Kirchgemeinde Zürich – eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

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