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Mitgliedervertretung
Kirchgemeinde
Die reformierte Kirchgemeinde Zürich hat ein Kirchgemeindeparlament mit 45 Sitzen.
13.03.2026Kirchgemeinde
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KGP
Sechsmal jährlich treffen sich die Mitglieder Kirchgemeindeparlaments in der Bullingerkirche, um wichtige Sachgeschäfte zu diskutieren Lukas Bärlocher

Seit ihrer Gründung 2019 verfügt die reformierte Kirchgemeinde Zürich über ein Kirchgemeindeparlament, das die Aufgaben der früheren Kirchgemeindeversammlungen übernimmt. Denn die Durchführung von Kirchgemeindeversammlungen ist bei einer Kirchgemeinde mit 64 000 Mitgliedern nicht möglich. Für die 45 Sitze im Kirchgemeindeparlament stellen sich diesmal genau 45 Kandidierende zur Wahl. 18 von ihnen sind Parlaments-Neulinge. Die Wahl ist aufgeteilt in sechs Wahlkreise; ihnen sind die zehn Kirchenkreise zugeordnet. Je nach Grösse stehen jedem Wahlkreis eine bestimmte Anzahl Sitze zu, und jeder Kirchenkreis wählt seine eigenen Vertreterinnen und Vertreter.

Wie auch immer die Wahlen ausgehen werden, eins steht jetzt schon fest: In der nächsten Legislaturperiode wird so manches neue Gesicht bei den Sitzungen des 45-köpfigen Kirchgemeindeparlaments im Rathaus Hard in der Bullingerkirche auftauchen. Einfach so ins kalte Wasser geworfen werden die Neulinge jedoch nicht, denn sie werden vor der ersten Sitzung zum Einführungskurs eingeladen. «Dort lernen sie, was der Stellenwert eines Parlaments ist und welche Rechte und Pflichten sie als Parlamentsmitglieder haben», sagt Daniel Reuter, Parlamentssekretär und Leiter des Parlamentsdiensts; er übt diese Funktion auch für den Gemeinderat Uster aus und ist Vizepräsident der Schweizerischen Gesellschaft für Parlamentsfragen (SGP).

Er erkläre ihnen auch, was nicht in ihren Aufgabenbereich fällt. «Das Parlament ersetzt die Kirchgemeindeversammlung; es leitet oder führt die Kirchgemeinde darum nicht», betont Daniel Reuter. Dies sei Aufgabe der Kirchenpflege und ein Punkt, der neu gewählten Parlamentsmitgliedern immer wieder deutlich gemacht werden müsse. Das Parlament kann jedoch «Gesetze» in der Form von Verordnungen erlassen und ändern, es hat die Aufsicht über die Kirchenpflege und die Oberaufsicht über die Verwaltung und weitere Träger kirchlicher Aufgaben. Vergangenes Jahr änderte das Parlament zum Beispiel aufgrund einer Initiative die Kirchgemeindeordnung und schuf sich dadurch Verwaltungsbefugnisse im Bereich Immobilien.

Alles geregelt

Die Abläufe im Kirchgemeindeparlament sind sehr formalisiert. Es gibt zum Beispiel einen Verhaltenskodex, nach dem man sich erst zu Wort melden muss, bevor man das Wort ergreift. Damit wird sichergestellt, dass eine Parlamentsversammlung nicht plötzlich zum Stammtisch wird, am dem der oder die Lauteste gewinnt. Eine weitere Formalität sind Fristen, die einzuhalten sind. «Es gibt keine spontanen Anträge an Parlamentsversammlungen», sagt Daniel Reuter. «Alle Anträge müssen drei Arbeitstage im Voraus schriftlich eingereicht werden.» Ausnahmen sind lediglich Anträge, die sich aus der Parlamentsdiskussion heraus ergeben. Es obliegt allerdings der Präsidentin oder dem Präsidenten des Parlaments zu entscheiden, ob solche Ad-hoc-Anträge letztlich zugelassen werden. Eine Ablehnung könne dann zu einer gewissen Frustration führen. «Aber auch das sage ich im Einführungskurs: Man darf solche Dinge nicht persönlich nehmen, das ist eben Politik», sagt Daniel Reuter, der selbst ein Freund formalisierter Abläufe ist – weil sie verhindern, dass Rechtsabläufe umgangen und Schlupflöcher gesucht werden können.

Öffentliche Sitzungen

Die Sitzungen des Kirchgemeindeparlaments finden sechsmal jährlich in der Bullingerkirche statt. Meistens bleiben dabei einige Stühle leer, was kein grösseres organisatorisches Problem darstellt. Denn solange 23 der 45 Mitglieder anwesend sind, ist das Parlament beschlussfähig. «Trotzdem betrübt es mich immer, wenn es Abwesenheiten gibt, denn man geht mit dem Engagement im Parlament eine wichtige Verpflichtung ein», sagt Daniel Reuter. Übrigens: Die Sitzungen des Kirchgemeindeparlaments sind öffentlich! Einzelpersonen dürfen jederzeit und ohne Voranmeldung den Sitzungen als Zuhörende beiwohnen; lediglich Gruppen sind gebeten, sich eine Woche vor einer Sitzung beim Parlamentsdienst anzumelden.

Keine Fraktionen

Das Parlament der reformierten Kirchgemeinde Zürich ist eine neue Institution, die es erst seit der Gemeindefusion 2019 gibt. Deshalb musste auch die Kirchenpflege erst lernen, wie man mit einem solchen Parlament überhaupt umgeht – und dass es bei von der Kirchenpflege beantragten Geschäften zu Verzögerungen kommen kann, weil die dafür zuständige parlamentarische Kommission zusätzliche Informationen benötigt.

Da die reformierte Kirchgemeinde Zürich auf parlamentarische Fraktionen verzichtet, kann es zuweilen schwierig bis schier unmöglich sein, die Stimmung zu Geschäften vorab abzuschätzen. Das Parlament hat in den letzten Jahren ein gewisses Selbstbewusstsein entwickelt und ist auch bereit, einmal zu streiten. «Das ist ja auch weder schlimm noch unchristlich», sagt Daniel Reuter, «schon in der Bibel wurde gestritten, das ist das Normalste der Welt.» Solange man sich nachher die Hände schüttelt. Denn eben: Persönlich dürfe man Politik nicht nehmen.

Die Wahlkreise
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