Gesamterneuerungswahl Kirchenpflege

Als Kirchenpfleger:in engagieren Sie sich aktiv und hoffnungsvoll für die Zukunft der mitgliederstärksten Kirchgemeinde der Schweiz – sowohl in spiritueller als auch in solidarischer Hinsicht. Die Aufgaben in der sieben Mitglieder umfassenden Kirchenpflege sind vielfältig und die Mitarbeit in diesem Exekutivorgan ist mit viel Verantwortung verbunden.
Am 12. April 2026 wählen die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Zürich ihre Kirchenpflege sowie das Kirchgemeindeparlament für die Amtsdauer von vier Jahren. Von den sieben bisherigen Mitgliedern stellen sich drei zur Wiederwahl.
Kirchenpfleger:innen sitzen – ähnlich wie der Stadtrat innerhalb der politischen Gemeinde Zürich – an der zentralen Schaltstelle in der Kirchgemeinde, setzen Ziele und begleiten Umsetzungsprozesse. Jedes Mitglied führt ein zugewiesenes Ressort strategisch und politisch und vertritt dessen Themen in der Kirchenpflege sowie im Kirchgemeindeparlament. In der Stadt Zürich besteht die Kirchenpflege aus sieben Mitgliedern. Sie werden von Kirchenmitgliedern an der Urne gewählt, eine bzw. einer davon als Präsident:in.
Die Kirchenpflege gibt die strategische Ausrichtung der reformierten Kirchgemeinde vor. Sie entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht dem Parlament oder den Stimmberechtigten an der Urne vorbehalten sind. Sie trägt die Verantwortung für den Kirchgemeindehaushalt, führt die Verwaltung und die ihr unterstellten Kommissionen und vertritt die Kirchgemeinde nach aussen. An den Sitzungen der Kirchenpflege nehmen vier Pfarrpersonen als Vertretung des Pfarrkonvents und die Leitung des Gemeindekonvents mit beratender Stimme teil.
Zu Amtsbeginn einer neuen Legislaturperiode konstituiert sich die Kirchenpflege – mit Ausnahme der präsidierenden Person – jeweils neu und teilt den einzelnen Mitgliedern Aufgabenbereiche zu. (vgl. Art. 162 der Kirchenordnung). Konkret heisst das: Die Kirchenpflege entscheidet, ob sie im Ressortsystem, in einem Departementssystem oder in einer anderen Form zusammenarbeiten möchte. Sofern sie sich für ein Ressortsystem entscheidet, muss in einem nächsten Schritt bestimmen, welche Ressorts sie bilden, was sie darunter für Zuständigkeiten subsumieren und wie sie die Ressorts verteilen will.
In der Amtsperiode 2022-2026 bestanden in der Kirchenpflege folgende Ressorts:
- Personal
- Pfarramtliches
- OeME (Oekumene, Migration und Entwicklungszusammenarbeit)
- Diakonie
- Lebenswelten
- Kommunikation
- IT
- Immobilien
- Finanzen
- Nachhaltigkeit
Welches System in der neuen Legislaturperiode zum Einsatz kommen soll, wird von der neu eingesetzten Kirchenpflege ab dem 1. Juli 2026 festgelegt.
Das Pensum liegt für die Mitglieder bei rund 30 Prozent; das Präsidium erfordert einen Aufwand von mindestens 70 Prozent. Für die Tätigkeit wird eine Behördenentschädigung ausgerichtet, deren Höhe von der Kirchgemeinde festgelegt wird.
Zur Kandidatur eingeladen sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Zürich ab 18 Jahren. Die Aufgaben sind vielfältig und anspruchsvoll. Sie erfordern ein Grundverständnis für Themen wie Finanzen und Administration, Organisationsentwicklung, Personalführung und Projektmanagement. Interesse am kirchlichen Gemeindeleben und allenfalls auch politische Erfahrung sind für die Amtsausführung von Vorteil.
Die Rolle als Mitglied der Kirchenpflege bietet die Chance, die grösste und mitgliederstärkste Kirchgemeinde der Schweiz mitzugestalten und dadurch das gesellschaftliche Leben in der Stadt Zürich nachhaltig zu prägen.
Einige Beispiele aus der Amtsperiode 2022–2026:
- Mit der Lancierung des Innovationsprojekts Schenkhaus werden seit 2024 junge urbane Menschen aus der Stadt Zürich angesprochen. Der Prozess wurde durch den zuständigen Kirchenpfleger initiiert und begleitet: ↗ Schenkhaus
- Der Umbau des Kirchgemeindehauses Wipkingen zum ↗ Haus der Diakonie wurde an der Urne durch reformierte Zürcher Wählerinnen und Wähler ermöglicht. Das Ressort Diakonie hat dieses Zukunftsprojekt zusammen mit der Streetchurch aufgegleist.
- Für verschiedene Liegenschaften der Kirchgemeinde Zurich konnten im Verlauf dieser Amtsperiode eine Zwischennutzung ermöglicht werden (z.B. ↗ die Zwischennutzung der Bullingerkirche durch das Zürcher Kantons- und Stadtparlament).
- Seit der Fusion im Jahr 2019 ist die Kirchgemeinde Zürich die grösste Kirchgemeinde der Schweiz. Der Prozess des Zusammenwachsens wird von der Kirchenpflege gesteuert.
Seit Mai 2025 läuft in der Stadt Zürich die grossangelegte Imagekampagne ↗ «Darum Kirche!», welche aufzeigt, weshalb die Kirchgemeinde eine grosse Relevanz für die Stadt Zürich hat. Der Impuls für diese Kampagne kam aus der Kirchenpflege.
Stimmen von abtretenden Kirchenpflegenden
Vier der sieben derzeit amtierenden Kirchenpflegenden werden ihr Mandat auf Ende der laufenden Legislatur niederlegen. Sie blicken zurück auf ihre Zeit im Amt, ziehen Bilanz darüber, was sie bewirken konnten, berichten, was ihnen besondere Freude bereitet hat – und erzählen, für wen sich ein Engagement in der Kirchenpflege besonders eignet.
Informationen zur Wahl
Das formelle Wahlverfahren für Mitglieder der Kirchenpflege beginnt mit der Publikation der Wahlanordnung am 12. November 2025. Ab diesem Datum steht das Dokument «Wahlvorschlag» online unter «Amtliche Publikationen» zur Verfügung. Dieses ist von Kandidierenden bis spätestens 22. Dezember 2025 ausgefüllt bei der Geschäftsstelle der reformierten Kirchgemeinde Zürich einzureichen. Der Wahlvorschlag muss von 15 wahlberechtigten Kirchenmitgliedern, welche die kandidierende Person als für das Amt geeignet einschätzen, unterschrieben sein. Aktuell entstehen Wählervereinigungen, die mehrere Kandidat:innen vorschlagen. Eine Kandidatur ist jedoch auch ohne Wählervereinigung möglich, sofern die erforderlichen 15 Unterschriften vorliegen.
Die Wahl findet am 12. April 2026 statt; falls nötig folgt ein zweiter Wahlgang am 14. Juni 2026. Gemäss Art. 16 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung ist eine Amtszeitbeschränkung vorgesehen. Eine Wiederwahl ist höchstens zweimal möglich, wodurch die maximale Amtszeit auf zwölf Jahre begrenzt wird. Diese Regelung schafft Raum für frische Impulse und gewährleistet zugleich Kontinuität im Leitungsgremium.
Für weitere Informationen steht Michela Bässler von der Kanzlei der reformierten Kirchgemeinde Zürich zur Verfügung: Michela Bässler, Kirchgemeindeschreiberin, michela.baessler@reformiert-zuerich.ch, 043 322 15 53