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Synodewahlen 2027
Kirchgemeinde

Synodewahlen 2027

Gestalten Sie die Zürcher Landeskirche aktiv mit: Wählen Sie am 28. Februar das Kirchenparlament für die Jahre 2027–2031 oder kandidieren Sie selbst für ein Amt.
28.07.2026Kirchgemeinde
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Großer Konferenzsaal, viele Menschen sitzen an Tischen und hören einem Vortrag oder einer Diskussion zu.
zhrefch

Am 28. Februar 2027 finden die Gesamt­erneuerungs­wahlen der Kirchen­synode für die Amtsdauer 2027–2031 statt. Die Frist zur Einreichung der Wahl­vorschläge beginnt am 4. September 2026 mit der Publi­kation im kantonalen Amts­blatt zu laufen und dauert 40 Tage, also bis zum 14. Oktober 2026. Synodale gestalten die Zukunft der Landes­kirche mass­geblich mit. Deshalb suchen wir Mit­glieder der Landes­kirche, denen diese Zukunft am Herzen liegt und die bereit sind, dieses Amt zu über­nehmen. Neugierig? Dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen zur Kirchen­synode, ihren Aufgaben und zum Wahl­prozedere: Synodewahlen (zhref.ch)

Parlament der Landeskirche

Die Kirchen­synode entspricht in vielem dem, was der Kantons­rat im poli­tischen System ist: Sie übt im Zusammen­wirken mit der Gesamt­heit der Stimm­berechtigten der Landes­kirche die gesetz­gebende Gewalt aus (Legislative). Sie erlässt die Kirchen­ordnung (unter Vorbehalt des obliga­torischen oder fakul­tativen Referendums) sowie Beschlüsse, die für alle Kirch­gemeinden ver­bindlich sind. Sie behandelt Initia­tiven, Motionen, Postulate, Inter­pellationen, Schrift­liche Anfragen, Resolu­tionen und Peti­tionen. Sie führt Auf­sicht über die Geschäfts­führung des Kirchen­rates und der Rekurs­kommission und nimmt deren Jahres­berichte ab. Sie nimmt in öffent­lichen Erklärungen Stellung zu Fragen theo­logischer und kirch­licher sowie ethischer und gesell­schaftlicher Natur.

Die Kirchen­synode ist zuständig für die Beschluss­fassung über Ausgaben, welche die Kompetenz des Kirchen­rates über­schreiten, sowie für die Fest­setzung des Budgets der Landes­kirche und der Beiträge der Kirch­gemeinden an die Landes­kirche (Zentral­kassen­beitrag, Finanz­ausgleich). Die Kirchen­synode wählt neben den Mitgliedern ihrer eigenen Organe die Mitglieder des Kirchen­rates und dessen Präsi­dentin oder Präsi­denten, die Mit­glieder der Rekurs­kommission, die Ver­treterinnen und Vertreter der Landes­kirche in der Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz und eine Vertretung der Kirchensynode im Träger­verein reformiert.zürich. Sie besteht aus 120 Mitgliedern sowie den Vertreterinnen und Vertreten der drei fremd­sprachigen Kirch­gemein­schaften.

Wie wird gewählt?

In wenigen Wahl­kreisen (z.B. Stadt Winterthur, Winterthur Land, Uster, Wetzikon) koordi­nieren die inter­partei­lichen Bezirks­konferenzen und teil­weise die poli­tischen Parteien das Zusammen­tragen von Wahl­vorschlägen. In anderen Bezirken über­nimmt die Bezirks­kirchen­pflege diese koordi­nierende Funktion. Immer wieder finden sich auch unab­hängige Gruppierungen, die Wahl­vor­schläge einreichen. Da bei den Synodal­wahlen das Majorz­wahl­verfahren zur Anwendung gelangt, sind auch Personen wählbar, die auf keinem Wahl­vorschlag auf­geführt sind. Wählbar in die Kirchen­synode sind alle stimm­berechtigten Mit­glieder der Evangelisch-reformierten Landes­kirche des Kantons Zürich, die das 18. Alters­jahr voll­endet haben und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländer­recht­liche Bewilligung B, C oder Ci verfügen. In der Regel erfolgt die Kandidatur für die Kirchen­synode in jenem Wahl­kreis, in dem man seinen Wohnsitz hat. Da es sich aber um eine gesamt­landes­kirchliche Wahl handelt, genügt der Wohnsitz im Kanton, d.h. im Gebiet der Landes­kirche. Pro Wahl­kreis darf die Mehrheit der Ver­treterinnen und Vertreter nicht als Pfarrerin, Pfarrer, Angestellte oder Angestellter im Dienst einer Kirch­gemeinde, eines Kirch­gemeinde­verbandes (Stadtverband Winterthur) oder der Landes­kirche stehen.

Zeitlicher Aufwand und Termine

Erwartet wird von den Mit­gliedern der Kirchensynode die Teilnahme an den in der Regel vier ganztägigen und zwei halbtägigen Synode­ver­sammlungen pro Jahr. Diese finden jeweils am Dienstag statt. Beim Einsitz in eine vor­beratende Kommission für ein einzelnes Geschäft ist mit durch­schnittlich drei Kommissions­sitzungen (à 2–4 Stunden) zu rechnen, bei ständigen Kommissionen mit etwa 20 Sitzungen (à 2–4 Stunden) pro Jahr. Alle Sitzungen finden in Zürich statt. Dazu kommt die indivi­duelle Vor­bereitung auf die Sitzungen der Kirchen­synode, insbe­sondere durch das Studium der traktan­dierten Geschäfte (Anträge und Berichte des Kirchenrates) und die Teilnahme an den Fraktions­sitzungen.

Der Beitritt zu einer der vier Fraktionen der Kirchen­synode (Evangelisch-kirchliche Fraktion, Liberale Fraktion, Religiös-soziale Fraktion, Synodalverein) ist die Regel. Weil diese Fraktionen der Kirchen­synode im Unter­schied zu den politischen Parteien ausserhalb der Kirchen­synode nicht tätig sind und in erster Linie für eine bestimmte theo­logische Aus­richtung stehen, entscheiden sich neue Synode­mitglieder meist erst nach ihrer Wahl für die Zugehörig­keit zu einer der Fraktionen.

Weitere Informa­tionen zur Kirchen­synode und zu den Fraktionen finden Sie hier: Kirchensynode (zhref.ch)

Podiumsabend zur Kirchensynode

Am 28. Februar 2027 wird das Parlament der Zürcher Landes­kirche neu gewählt. Ein Podiums­abend lädt dazu ein, erfahrene Synodale alles zu fragen, was man über Aufgabe, Aufwand und Wirkung eines Sitzes in der Kirchen­synode wissen möchte.

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