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Synodewahlen 2027
Kirchgemeinde

Synodewahlen 2027

Gestalten Sie die Zürcher Landeskirche aktiv mit: Wählen Sie am 28. Februar das Kirchenparlament für die Jahre 2027–2031 oder kandidieren Sie selbst für ein Amt.
28.07.2026Kirchgemeinde
Geschätzte Lesedauer: 3min
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Großer Konferenzsaal, viele Menschen sitzen an Tischen und hören einem Vortrag oder einer Diskussion zu.
zhrefch

Am 28. Februar 2027 finden die Gesamt­erneuerungs­wahlen der Kirchen­synode für die Amtsdauer 2027–2031 statt. Die Frist zur Einreichung der Wahl­vorschläge beginnt am 4. September 2026 mit der Publi­kation im kantonalen Amts­blatt zu laufen und dauert 40 Tage, also bis zum 14. Oktober 2026. Synodale gestalten die Zukunft der Landes­kirche mass­geblich mit. Deshalb suchen wir Mit­glieder der Landes­kirche, denen diese Zukunft am Herzen liegt und die bereit sind, dieses Amt zu über­nehmen. Neugierig? Dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen zur Kirchen­synode, ihren Aufgaben und zum Wahl­prozedere: Synodewahlen (zhref.ch)

Parlament der Landeskirche

Die Kirchen­synode entspricht in vielem dem, was der Kantons­rat im poli­tischen System ist: Sie übt im Zusammen­wirken mit der Gesamt­heit der Stimm­berechtigten der Landes­kirche die gesetz­gebende Gewalt aus (Legislative). Sie erlässt die Kirchen­ordnung (unter Vorbehalt des obliga­torischen oder fakul­tativen Referendums) sowie Beschlüsse, die für alle Kirch­gemeinden ver­bindlich sind. Sie behandelt Initia­tiven, Motionen, Postulate, Inter­pellationen, Schrift­liche Anfragen, Resolu­tionen und Peti­tionen. Sie führt Auf­sicht über die Geschäfts­führung des Kirchen­rates und der Rekurs­kommission und nimmt deren Jahres­berichte ab. Sie nimmt in öffent­lichen Erklärungen Stellung zu Fragen theo­logischer und kirch­licher sowie ethischer und gesell­schaftlicher Natur.

Die Kirchen­synode ist zuständig für die Beschluss­fassung über Ausgaben, welche die Kompetenz des Kirchen­rates über­schreiten, sowie für die Fest­setzung des Budgets der Landes­kirche und der Beiträge der Kirch­gemeinden an die Landes­kirche (Zentral­kassen­beitrag, Finanz­ausgleich). Die Kirchen­synode wählt neben den Mitgliedern ihrer eigenen Organe die Mitglieder des Kirchen­rates und dessen Präsi­dentin oder Präsi­denten, die Mit­glieder der Rekurs­kommission, die Ver­treterinnen und Vertreter der Landes­kirche in der Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz und eine Vertretung der Kirchensynode im Träger­verein reformiert.zürich. Sie besteht aus 120 Mitgliedern sowie den Vertreterinnen und Vertreten der drei fremd­sprachigen Kirch­gemein­schaften.

Wie wird gewählt?

In wenigen Wahl­kreisen (z.B. Stadt Winterthur, Winterthur Land, Uster, Wetzikon) koordi­nieren die inter­partei­lichen Bezirks­konferenzen und teil­weise die poli­tischen Parteien das Zusammen­tragen von Wahl­vorschlägen. In anderen Bezirken über­nimmt die Bezirks­kirchen­pflege diese koordi­nierende Funktion. Immer wieder finden sich auch unab­hängige Gruppierungen, die Wahl­vor­schläge einreichen. Da bei den Synodal­wahlen das Majorz­wahl­verfahren zur Anwendung gelangt, sind auch Personen wählbar, die auf keinem Wahl­vorschlag auf­geführt sind. Wählbar in die Kirchen­synode sind alle stimm­berechtigten Mit­glieder der Evangelisch-reformierten Landes­kirche des Kantons Zürich, die das 18. Alters­jahr voll­endet haben und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländer­recht­liche Bewilligung B, C oder Ci verfügen. In der Regel erfolgt die Kandidatur für die Kirchen­synode in jenem Wahl­kreis, in dem man seinen Wohnsitz hat. Da es sich aber um eine gesamt­landes­kirchliche Wahl handelt, genügt der Wohnsitz im Kanton, d.h. im Gebiet der Landes­kirche. Pro Wahl­kreis darf die Mehrheit der Ver­treterinnen und Vertreter nicht als Pfarrerin, Pfarrer, Angestellte oder Angestellter im Dienst einer Kirch­gemeinde, eines Kirch­gemeinde­verbandes (Stadtverband Winterthur) oder der Landes­kirche stehen.

Zeitlicher Aufwand und Termine

Erwartet wird von den Mit­gliedern der Kirchensynode die Teilnahme an den in der Regel vier ganztägigen und zwei halbtägigen Synode­ver­sammlungen pro Jahr. Diese finden jeweils am Dienstag statt. Beim Einsitz in eine vor­beratende Kommission für ein einzelnes Geschäft ist mit durch­schnittlich drei Kommissions­sitzungen (à 2–4 Stunden) zu rechnen, bei ständigen Kommissionen mit etwa 20 Sitzungen (à 2–4 Stunden) pro Jahr. Alle Sitzungen finden in Zürich statt. Dazu kommt die indivi­duelle Vor­bereitung auf die Sitzungen der Kirchen­synode, insbe­sondere durch das Studium der traktan­dierten Geschäfte (Anträge und Berichte des Kirchenrates) und die Teilnahme an den Fraktions­sitzungen.

Der Beitritt zu einer der vier Fraktionen der Kirchen­synode (Evangelisch-kirchliche Fraktion, Liberale Fraktion, Religiös-soziale Fraktion, Synodalverein) ist die Regel. Weil diese Fraktionen der Kirchen­synode im Unter­schied zu den politischen Parteien ausserhalb der Kirchen­synode nicht tätig sind und in erster Linie für eine bestimmte theo­logische Aus­richtung stehen, entscheiden sich neue Synode­mitglieder meist erst nach ihrer Wahl für die Zugehörig­keit zu einer der Fraktionen.

Weitere Informa­tionen zur Kirchen­synode und zu den Fraktionen finden Sie hier: Kirchensynode (zhref.ch)

Wähler:innenversammlungen Kirchensynode

Die Bezirkskirchenpflege organisiert in jedem Wahlkreis eine Wähler:innenversammlung, an der sich die Kandidierenden vorstellen und Wahlvorschläge erstellt werden.

Wahlkreis I

Kirchenkreise eins und zwei

Donnerstag, 1. Oktober 2026, 19 Uhr
Lavaterhaus, Lavatersaal, St. Peterhofstatt 6, 8001 Zürich

Wahlkreis II

Kirchenkreise drei und neun

Dienstag, 6. Oktober 2026, 19–21 Uhr
Kirchgemeindehaus Im Gut, Saal, Burstwiesenstrasse 44, 8055 Zürich

Wahlkreis III

Kirchenkreis vier fünf

Die Veranstaltung hat am Mittwoch, 23. September 2026 um 19 Uhr im Kirchgemeindehaus Johannes stattgefunden.

Wahlkreis IV

Kirchenkreise sechs und zehn

Donnerstag, 1. Oktober 2026, 19.30–21.30 Uhr
Haus Sonnegg, Saal, Bauherrenstrasse 53, 8049 Zürich

Wahlkreis V

Kirchenkreis sieben acht

Die Veranstaltung hat am Mittwoch, 9. September 2026 um 18.30 Uhr in der Kirche Balgrist stattgefunden.

Wahlkreis VI

Kirchenkreise elf und zwölf

Donnerstag, 2. Oktober 2026, 19.30–21.30 Uhr
Zentrum Glaubten, Saal Applaus, Riedenhaldenstrasse 1, 8046 Zürich

Wähler:innenversammlung Bezirkskirchen­pflege

Neben der Kirchensynode wird auch die Bezirkskirchenpflege Zürich für die Amtsdauer 2027–2031 neu gewählt. Sie beaufsichtigt die Kirchgemeinden im Bezirk und führt Visitationen durch. An der Wähler:innenversammlung stellen sich die Kandidierenden vor. Gesucht sind kontaktfreudige, kirchlich interessierte Menschen mit Flair für Organisation und Administration; Führungserfahrung ist von Vorteil. Es lädt ein: Hanspeter Haupt, Präsident der Bezirkskirchenpflege Zürich

Montag, 5. Oktober 2026, 19 Uhr
H7, Hirschengraben 7, 8001 Zürich

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