Herberge für geflüchtete Frauen und Kinder

Mit der «Herberge» bietet die Citykirche Offener St. Jakob Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte einen geschützten Raum. Die Herberge ist ein Ort zum Ankommen, Durchatmen und Neuorientieren. Die Bewohnerinnen finden hier während maximal sechs Monaten ein sicheres Zuhause, Gemeinschaft und fachliche Begleitung auf ihrem weiteren Weg und organisieren ihren Alltag selbstständig. Die ruhige und überschaubare Wohnsituation erlaubt es den Bewohnerinnen, ihre Lebenssituation mit Blick auf die Zukunft zu ordnen und bestimmte Themenfeder im Rahmen einer psychosozialen Begleitung zu bearbeiten.
Gestartet ist das Projekt im Januar 2020 im Rahmen einer dreijährigen Pilotphase im Kirchenkreis vier fünf der reformierten Kirche Zürich. Ziel war es, ein innovatives und niederschwelliges Wohnangebot zu schaffen, das sowohl vorübergehende Unterkunft als auch individuelle psychosoziale Begleitung bietet. Seit 2023 ist die Herberge als dauerhaftes Angebot der reformierten Kirche Zürich verankert.
Wir orientieren uns an rechtlichen Standards wie den Menschenrechten, dem Berufskodex der Sozialen Arbeit sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen in Bezug auf die professionelle Begleitung von geflüchteten Frauen und Kindern.
Die Nachfrage nach Zimmern in der «Herberge» ist in der Regel hoch, die Wohngemeinschaft gut ausgelastet. Gerne informieren wir Sie persönlich über freie oder freiwerdende Zimmer.
Über unser Angebot
Das Angebot der «Herberge» richtet sich an Frauen mit und ohne Kinder mit Flucht- und Migrationsgeschichte aus der Stadt Zürich und angrenzenden Gemeinden. Kooperationsbereitschaft sowie die Fähigkeit, selbstständig den Alltag bestreiten zu können, werden für eine Aufnahme vorausgesetzt. Bewohnerinnen, die mit ihren Kindern in der Herberge leben, sind selbst verantwortlich für deren Betreuung.
Keine Wohnplätze bietet die Herberge Frauen mit Söhnen, die älter als 12 Jahre alt sind, mit selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten, bei Gefährdung aus dem Umfeld, bei dominantem Suchtverhalten oder bei Pflegebedürftigkeit.
Jeder Aufnahme in die Herberge geht eine Abklärung der individuellen Lebenssituation der Interessentin voraus. Nach einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage wird bei einer möglichen Passung ein Kennenlerngespräch vereinbart, das ausserhalb der «Herberge» durchgeführt wird. Der Entscheid über die definitive Aufnahme wird von einem externen Gremium innerhalb von 1-3 Wochen gefällt. Es sind keine niederschwelligen Notaufnahmen möglich.
Bewohnerinnen der Herberge finanzieren die monatlichen Kosten ihres Zimmers sowie den Lebensunterhalt selbst. Der Beitrag für ein möbliertes Zimmer beträgt CHF 150.- bis CHF 200.- pro Monat.
Bei Personen, die vom Sozialamt unterstützt werden, wird ein Betrag von CHF 800.- pro Zimmer und Monat verrechnet.
Die Einnahmen werden zur Deckung der Neben- und Inventarkosten verwendet. Alle anderen Leistungen werden durch die Reformierte Kirche Zürich, den Verein Kate sowie durch Spenden getragen.
Für die Bewohnerinnen steht eines der insgesamt neun möblierten Zimmer zur Verfügung. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt sechs Monate. In den zwei übereinander liegenden Wohnungen, zentral gelegen in der Stadt Zürich, teilen sie sich Küche, Bad und einen Wohnbereich; die Bewohnerinnen sind selbst für die Haushaltsführung verantwortlich.
Die Herberge wird von zwei Fachpersonen geführt. Sie sind regelmässig als Ansprechpersonen für Fragen des Zusammenlebens und alltägliche Problemstellungen vor Ort.
Wichtiger Bestandteil eines Aufenthaltes sind regelmässige Einzelgespräche mit der jeweiligen Bezugsperson. Durch unterstützende Gespräche und sozialarbeiterische Hilfestellungen werden Schwierigkeiten und Problemstellungen in Zusammenarbeit mit externen Fachstellen bearbeitet, sodass eine Entlastung und Stärkung für die Zukunft erfolgen kann.
Die Einzelbegleitung basiert auf einer ressourcen- und lösungsorientierten Grundhaltung, wobei auf die Selbstwirksamkeit der Bewohnerin geachtet wird. Die Frauen werden von ihrer Bezugsperson dabei unterstützt, ihre eigenen Ressourcen zu aktivieren und zu erweitern. Im Fokus stehen deren aktuellen Herausforderungen und Bedürfnisse und das längerfristige Ziel, sich zukünftig unabhängiger in der Gesellschaft bewegen zu können.
Bei den in der Herberge wohnenden Kindern steht die schnellstmögliche Wiedereingliederung in die öffentlichen Schul- und Betreuungsstrukturen sowie die Eröffnung von Perspektiven in Bezug auf Bildung und Freizeit im Zentrum.
Schwerpunkte
- Physische und psychische Stärkung (bei Bedarf Vernetzung, Koordination und Begleitung zu medizinischen Anlauf- bzw. Fachstellen)
- Beratung, Begleitung und Triage zur Stärkung der sozialen und beruflichen Integration (Sprache, Alltagsstruktur, Netzwerk, Arbeit, Freizeit)
- Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Institutionen sowie Vermittlung an spezialisierte Fachstellung bei juristischen Anliegen
- Hilfe bei der Erstellung von Grundlagendokumenten z.B. für Stellen- oder Wohnungsbewerbungen
- Kurzfristige Unterstützung in Krisensituationen
- Stärkung der Wohn- und Sozialkompetenzen im Bereich des wohngemeinschaftlichen Zusammenlebens
Kooperationsbereitschaft sowie die Fähigkeit, selbstständig den Alltag bestreiten zu können, werden für den Aufenthalt in der Herberge vorausgesetzt. Hier finden Sie die Grundsätze, nach denen wir das Zusammenleben gestalten:
Kontakt
Telefonzeiten: Dienstag bis Freitag von 11-17 Uhr
Milva Unternährer
Co-Leiterin Herberge für geflüchtete Frauen und Kinder

Sunanda Mathis
Co-Leiterin Herberge für geflüchtete Frauen und Kinder
