Läutordnung
Die einheitliche Läutordnung der reformierten Kirchgemeinde Zürich trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie regelt die Zeiten und die Dauer des Glockengeläuts für die Kirchtürme im Stadtgebiet neu und sorgt für einen besseren Ausgleich zwischen kirchlicher Tradition und Ruhebedürfnis der Bevölkerung. Die Läutordnung der Kirchgemeinde führt zu einer Anpassung der Läut- und Schlaganlagen der meisten Kirchen.