
Kircheneintritt
Mit Ihrem Eintritt in die Landeskirche fördern Sie eine offene Kirche und ihr Engagement für die Menschen vor Ort
Der Eintritt in die Landeskirche kann jederzeit bei einer Pfarrerin oder einem Pfarrer der Landeskirche erfolgen. Als Mitglied tragen Sie solidarisch dazu bei, dass die Kirche ihren Dienst für die Menschen an Ihrem Ort und in Offenheit gegenüber der ganzen Gesellschaft leisten kann.
So gehen Sie vor
Bitte senden Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular an:
Evang.-ref. Kirchgemeinde Zürich
Kirchenkreis elf
Riedenhaldenstrasse 1
8046 Zürich
Das Pfarramt Ihres Wohnortes wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihre Aufnahme bestätigen.
Haben Sie weitere Fragen zum Eintritt/Übertritt in die Evangelisch-reformierte Kirche, dann melden Sie sich bei einer unserer Pfarrpersonen oder in unserem Sekretariat.
Kirche steht für eine gute Sache: für die frohe Botschaft von einem Gott, der den Menschen seine Liebe und Zuwendung entgegenbringt. Als Mitglied der reformierten Kirche tragen Sie diesen Auftrag mit. Mit dem Eintritt können Sie Ihren Glauben in Freiheit leben und gestalten. Dazu bietet das kirchliche Leben vielfältige Möglichkeiten: im Feiern des Gottesdienstes, in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit, in der Erwachsenenbildung und in der örtlichen und weltweiten Diakonie. Bezugspunkt dafür ist die biblische und christliche Überlieferung. An wichtigen Lebensstationen – von der Taufe bis zur Abdankung – bietet Ihnen die Kirche Begleitung, Seelsorge und Beratung an. Als Mitglied tragen Sie mit Ihren Kirchensteuern die Leistungen der Kirche mit, sind stimmberechtigt und wählbar.
Muss ich mich taufen lassen?
Die christliche Taufe, die Sie einst erhielten, ist weltweit und für das ganze Leben gültig. Falls Sie nicht getauft sind, diesen Schritt aber tun wollen, sind Sie herzlich dazu eingeladen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist sie nicht.