AUSWEITUNG CORONA-ZERTIFIKATSPFLICHT


Zertifikatspflicht und Schutzmassnahmen
gemäss den Regelungen des Bundes und der Kirchgemeinde Zürich

  • Für öffentlich zugängliche Veranstaltungen in Innenräumen gilt ab dem Alter von 16 Jahren grundsätzlich Zertifikatspflicht. Für den Besuch brauchen Sie ein Covid-Zertifikat und einen Personalausweis. Die bisher gültigen Massnahmen wie Anmeldung, Kontaktangabe beim Eingang, Masken und obligatorische Abstände entfallen. In diesem Rahmen kehrt eine schöne Normalität zurück.
  • Gottesdienste, zu denen weniger als 50 Personen erwartet werden, dürfen ohne Zertifikatspflicht durchgeführt werden. Hier gilt wie bisher: Kontaktangaben beim Eingang, Maske, Abstand, Handhygiene.
  • Gottesdienste, die von mehr als 50 Menschen besucht werden können, unterstehen der Zertifikatspflicht. Diese Gottesdienste sind im Kalender so markiert.
  • Feste Gruppen mit bis zu 30 Personen dürfen sich ohne Zertifikat treffen, so etwa Lese- oder Musikgruppen. Es gilt wie bisher: Maske, Abstand, Handhygiene, Lüften. Konsumation ist nicht zulässig.
  • Für Angebote mit Konsumation wie Mittagstische oder Kultur am Nachmittag mit Kaffee und Kuchen gilt immer Zertifikatspflicht, wie in jedem Restaurant. Das gleiche gilt für den Kirchenkaffee, auch dann wenn für den Gottesdienst selber kein Zertifikat verlangt wird.

  

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Aktuell

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