Am 3. April 2022 finden die Erneuerungswahlen für die Kirchenpflege und das Kirchgemeindeparlament statt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, ist der Termin dafür der 25. September 2022.
Wahlberechtigt sind Kirchgemeindemitglieder ab 16 Jahren. Um gewählt zu werden, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gestalten Sie unsere Kirchgemeinde mit, indem Sie entweder für die Kirchenpflege oder das Kirchgemeindeparlament kandidieren oder indem Sie sich informieren und am 3. April 2022 zur Wahl gehen.
Jeder Schritt im Ablauf der Wahlen, insbesondere wenn Fristen ausgelöst werden, wird amtlich publiziert. Sie finden diese Veröffentlichungen im Bereich «Amtliche Publikationen».
Ein Parlament, das etwas bewegen kann, braucht gute, engagierte und verantwortungsbewusste Mitglieder. Die Kirchenpflege ermutigt alle Mitglieder der Kirchgemeinde Zürich, die ihre Themen einbringen und den Kurs der Kirche mitsteuern möchten, für das Parlament zu kandidieren.
Als Parlamentsmitglied haben Sie folgende Kompetenzen:
Um zu kandidieren, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
Erwünscht:
Wohnsitz in dem Wahlkreis, in dem Sie kandidieren, ist nicht erforderlich.
So läuft Ihre Kandidatur und die Wahl ab
Besuchen Sie eine Wählerversammlung in dem Wahlkreis, in dem Sie kandidieren möchten, und stellen Sie sich dort den Anwesenden vor. Die Anwesenden einigen sich an der Versammlung auf eine Liste, die sie den Wählerinnen und Wählern des Wahlkreises empfehlen möchten. (Falls Sie an der Wahlkreisversamlung nicht anwesend sein können, können Sie trotzdem empfohlen werden.)
Wenn Sie weitere Fragen zu den Wahlen haben, wenden Sie sich an wahlen@reformiert-zuerich.ch oder 043 322 15 30.
Wahlvorschlagsformular Kirchgemeindeparlament Wahlkreis I
Wahlvorschlagsformular Kirchgemeindeparlament Wahlkreis II
Wahlvorschlagsformular Kirchgemeindeparlament Wahlkreis III
Wahlvorschlagsformular Kirchgemeindeparlament Wahlkreis IV
Am 3. April 2022 finden die Erneuerungswahlen für die Kirchenpflege und das Kirchgemeindeparlament statt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, ist der Termin dafür der 25. September 2022.
Wahlberechtigt sind Kirchgemeindemitglieder ab 16 Jahren. Um gewählt zu werden, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gestalten Sie unsere Kirchgemeinde mit, indem Sie entweder für die Kirchenpflege oder das Kirchgemeindeparlament kandidieren oder indem Sie sich informieren und am 3. April 2022 zur Wahl gehen.
Jeder Schritt im Ablauf der Wahlen, insbesondere wenn Fristen ausgelöst werden, wird amtlich publiziert. Sie finden diese Veröffentlichungen im Bereich «Amtliche Publikationen».
Die stimmberechtigten Mitglieder haben am 3. April an der Urne ihre Behörden für die erste volle Amtsdauer bis 2026 gewählt.
103.04.2022