Diese Website verwendet Cookies und speichert unter Umständen persönliche Daten zur Unterstützung der Benutzerfreundlichkeit. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vermietungsanfragen per Mail
Mögliche Anlässe:
- Konzerte
- Taufen
- Trauungen
- Abdankungen
Dabei gelten folgende Regelungen:
Taufen und Trauungen: Mindestens ein Partner sollte der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.
Abdankungen:Mindestens die nächsten Angehörigen und/oder der Verstorbene, die Verstorbene, gehören der ev.-ref. oder der röm.-kath. Landeskirche an.
Für alle Kasualien gilt: Nur ordinierte Pfarrpersonen der evangelischen reformierten Kirchen der Schweiz dürfen in unserer Kirche Kasualien durchführen.
Ökumenische und katholische Trauungen können von einem katholischen Geistlichen allein durchgeführt werden.