Für das Präsidium der Kirchenpflege der reformierten Kirchgemeinde Zürich sowie für einen Sitz im Kirchgemeindeparlament für den Wahlkreis I findet am 9. Februar 2020 ein zweiter Wahlgang statt. Hier finden Sie einen Überblick zum Ablauf.
An den Wahlen in der reformierten Kirchgemeinde Zürich konnten die sieben Sitze in der Kirchenpflege sowie die 45 Sitze im Kirchgemeindeparlament erfolgreich besetzt werden.
Für das Präsidium der Kirchenpflege wurde das absolute Mehr nicht erreicht: Der zweite Wahlgang findet am 9. Februar 2020 statt. Im Wahlkreis I findet auch am 9. Februar 2020 ein zweiter Wahlgang statt: Duncan Guggenbühl gibt seinen Sitz im Kirchgemeindeparlament zugunsten seines Sitzes in der Kirchenpflege frei.
Lesen Sie hier mehr zum Wahlausgang.
Zweiter Wahlgang – Präsidium der Kirchenpflege
Zwei der bisher Kandidierenden fürs Präsidium werden auch im zweiten Wahlgang antreten: Annelies Hegnauer und Res Peter. Der dritte Kandidierende, Michael Braunschweig, wird im zweiten Wahlgang nicht mehr antreten.
Mitte Januar 2020 werden den reformierten Stimmberechtigten der Stadt Zürich und der Gemeinde Oberengstringen per Post die Wahlunterlagen mit der Wahlanleitung, dem Wahlzettel und einem Beiblatt mit den Namen der Kandidierenden versandt. Um auf diesem Beiblatt genannt zu werden, mussten die Kandidierenden bis am 14. Dezember 2019 ihre Kandidatur eingeben. Es ist indes allen gewählten Mitgliedern der Kirchenpflege grundsätzlich möglich, in das Präsidium der Kirchenpflege gewählt zu werden.
Am 2. Wahlgang am 9. Februar 2020 muss das absolute Mehr nicht erreicht werden: Für das Präsidium reicht das relative Mehr.
Versand Wahlunterlagen für das Präsidium der Kirchenpflege an die reformierten Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Zürich
Zweiter Wahlgang für das Präsidium der Kirchenpflege.
Zweiter Wahlgang – Sitz im Kirchgemeindeparlament Wahlkreis I
Im Wahlkreis I – also in den Kirchenkreisen eins und zwei – findet am 9. Februar 2020 ein zweiter Wahlgang für einen Sitz im Kirchgemeindeparlament statt. Der Kandidierende Duncan Guggenbühl wurde ins Kirchgemeindeparlament sowie in die Kirchenpflege gewählt. Da er sich für den Einsitz in die Kirchenpflege entschieden hat, muss der frei gewordene Sitz neu besetzt werden. Mitte Januar 2020 werden den Stimmberechtigten des Wahlkreises I mit den gesamtgemeindlichen Wahlunterlagen zusätzlich die Wahlunterlagen mit dem Wahlzettel und einem Beiblatt mit den Namen der Kandidierenden versandt. Um auf diesem Beiblatt genannt zu werden, mussten die Kandidierenden bis am 14. Dezember 2019 ihre Kandidatur eingeben. Als Mitglied des Kirchgemeindeparlaments wählbar sind alle Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die stimmberechtigt sind und das 18. Altersjahr vollendet haben sowie ihren politischen Wohnsitz in der Kirchgemeinde Zürich haben.
Am zweiten Wahlgang am 9. Februar 2020 entscheidet das relative Mehr über den Gewinn des Sitzes im Kirchgemeindeparlament der reformierten Kirchgemeinde Zürich.
Versand Wahlunterlagen für einen Sitz im Kirchgemeindeparlament für den Wahlkreis I an die reformierten Stimmberechtigten des Wahlkreises I
Zweiter Wahlgang für einen Sitz im Kirchgemeindeparlament für den Wahlkreis I
Novum mit Chancen – Bestimmen Sie mit!
Stimmberechtigt an den Wahlen der reformierten Kirchgemeinde Zürich sind alle reformierten Gemeindemitglieder ab 16 Jahren, darunter auch Ausländerinnen und Ausländer Bewilligung B, C oder Ci. Die Volkswahlen auf Kirchgemeindeebene sind ein absolutes Novum für die Schweiz: Alle Stimmberechtigen sind aufgerufen, das Ruder der reformierten Kirchgemeinde Zürich in die Hand zu nehmen und mitzubestimmen, wie ihre Zukunft aussehen soll.
Gesellschaft und Kirche sind in einem stetigen Wandel – die Chance, diesen Wandel in Form von Volkswahlen mitzubestimmen, ist wertvoll und hält alle Stimmberechtigten dazu an, Verantwortung für die Zukunft der reformierten Kirchgemeinde Zürich zu übernehmen. Am ersten Wahlgang lag die Wahlbeteiligung bei 19.3 Prozent für das Kirchgemeindeparlament sowie bei 16.9 Prozent für die Kirchenpflege und das Präsidium der Kirchenpflege. Beteiligen Sie am zweiten Wahlgang – und bestimmen Sie mit Ihrer Stimme unsere Zukunft mit