Am 3. April 2022 finden die Erneuerungswahlen für die Kirchenpflege und das Kirchgemeindeparlament statt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, ist der Termin dafür der 25. September 2022.

Wahlberechtigt sind Kirchgemeindemitglieder ab 16 Jahren. Um gewählt zu werden, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Gestalten Sie unsere Kirchgemeinde mit, indem Sie entweder für die Kirchenpflege oder das Kirchgemeindeparlament kandidieren oder indem Sie sich informieren und am 3. April 2022 zur Wahl gehen.

Jeder Schritt im Ablauf der Wahlen, insbesondere wenn Fristen ausgelöst werden, wird amtlich publiziert. Sie finden diese Veröffentlichungen im Bereich «Amtliche Publikationen».

SO WÄHLEN WIR DAS PARLAMENT


Das Kirchgemeindeparlament besteht aus 45 Mitgliedern, die in den sechs Wahlkreisen der Stadt Zürich und der Gemeinde Oberengstringen gewählt werden. Es soll die Vielfalt der Mitglieder unserer Kirchgemeinde abbilden.

Damit die Wählerinnen und Wähler eine gute Auswahl an Kandidierenden erhalten, organisieren die Kirchenkreise für jeden Wahlkreis eine Wahlkreisversammlung.

Symbolbild_kirchgemeindeparlament_290

An diesen Versammlungen einigen sich die Teilnehmenden eines Wahlkreises auf eine Liste mit Kandidierenden, die sie zur Wahl empfehlen. Interessierte, welche es nicht auf diese Liste schaffen, können trotzdem kandidieren. Sie tun dies auf einer separaten Liste. Wahlvorschlagformulare finden Sie untenstehend.

Ab Anfang Februar 2022 werden alle Kandidierenden auf dieser Website sowie später in einer Sonderbeilage von «reformiert.lokal» mit Bild und Steckbrief vorgestellt.

Mitte März erhalten Sie die Wahlunterlagen mit den Namen der Kandidierenden per Post von der Stadt Zürich zugestellt, damit sie bis am 3. April 2022 ihre Wahl treffen können.

Alle Wahlkreisversammlungen auf einen Blick

An den Wahlkreisversammlungen einigen sich die Teilnehmenden auf eine Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten, die sie den Wählerinnen und Wählern ihres jeweiligen Wahlkreises empfehlen. Die Kandidierenden können sich den Gemeindemitgliedern an den Wahlkreisversammlungen vorstellen. Die Organisatorinnen und Organisatoren in den Kirchenkreisen freuen sich auf eine rege Teilnahme und begrüssen Sie mit einem Apéro.

Wahlkreis I (Kirchenkreise eins und zwei) - 5 Sitze

15. Dezember 2021, 19 Uhr, Kirchgemeindehaus Enge, Bederstrasse 25, mit anschliessendem Apéro

Wahlkreis II (Kirchenkreise drei und neun) - 11 Sitze

7. Dezember 2021, 19 Uhr, Kirchgemeindehaus Im Gut, Burstwiesenstrasse 44, mit anschliessendem Apéro

Wahlkreis III (Kirchenkreis viernf) - 4 Sitze

10. Januar 2022, 19 Uhr, Bullingerkirche, mit anschliessendem Apéro

Wahlkreis IV (Kirchenkreise sechs und zehn) - 10 Sitze

7. Dezember 2021, 20 Uhr (Türöffnung um 19.30 Uhr), Kirchgemeindehaus Höngg, Ackersteinstrasse 190, mit anschliessendem Apéro

Wahlkreis V (Kirchenkreis sieben acht) - 6 Sitze

10. Januar 2022, 19 Uhr, Kirchgemeindehaus Seefeldstrasse, mit anschliessendem Apéro

Wahlkreis VI (Kirchenkreise elf und zwölf) - 9 Sitze

10. Januar 2022, 18 Uhr, Kirchgemeindehaus Oerlikon, Baumackerstrasse 19, mit anschliessendem Apéro

Hinweis zu den Wahlkreisen: Die Wahl des Kirchgemeindeparlaments erfolgt in den Wahlkreisen wie sie bei den Wahlen des Kantonsparlaments oder Kirchensynode in der Stadt Zürich gelten. Oberengstringen gehört zum Wahlkreis IV. Das bedeutet, dass in der Regel ein Wahlkreis aus ein bis zwei Kirchenkreisen besteht. Ausserdem gibt es drei kleine Abweichungen, welche die Kirchenkreise eins und elf betreffen.

Karte Wahlkreise

Wenn Sie weitere Fragen zu den Wahlen haben, wenden Sie sich direkt an wahlen@reformiert-zuerich.ch oder Telefon 043 322 15 30.

Aktuell

Am 3. April 2022 finden die Erneuerungswahlen für die Kirchenpflege und das Kirchgemeindeparlament statt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, ist der Termin dafür der 25. September 2022.

Wahlberechtigt sind Kirchgemeindemitglieder ab 16 Jahren. Um gewählt zu werden, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Gestalten Sie unsere Kirchgemeinde mit, indem Sie entweder für die Kirchenpflege oder das Kirchgemeindeparlament kandidieren oder indem Sie sich informieren und am 3. April 2022 zur Wahl gehen.

Jeder Schritt im Ablauf der Wahlen, insbesondere wenn Fristen ausgelöst werden, wird amtlich publiziert. Sie finden diese Veröffentlichungen im Bereich «Amtliche Publikationen».

BEHÖRDENMITGLIEDER IM ERSTEN WAHLGANG GEWÄHLT


Die stimmberechtigten Mitglieder haben am 3. April an der Urne ihre Behörden für die erste volle Amtsdauer bis 2026 gewählt.

103.04.2022

REFORMIERT.LOKAL SONDERAUSGABE WAHLEN


In der Sonderausgabe Wahlen gibt es Aktuelles und Spannendes rund um die Wahlen am 3. April 2022.107.03.2022

KANDIDIERENDE KIRCHENPFLEGE


Die Kandidierenden für die Kirchenpflege stellen sich mit einem Kurzporträt vor.

PODIUMSDISKUSSION AM 3. MÄRZ


Ihre Fragen sind gefragt. Ab sofort können Sie Fragen an die Kandidierenden der Kirchenpflege einreichen, die diese am 3. März beantworten.1

VIELE NEUE KANDIDATUREN FÜR PARLAMENT


Die definitiven Wahlvorschläge für die Wahl am 3. April liegen vor.20.01.2022

SO WÄHLEN WIR DIE KIRCHENPFLEGE


Erfahren Sie alles über die Aufgaben und Kompetenzen und die Wahl unseres Exekutiv-Gremiums. 

SO KANDIDIEREN SIE FÜR DAS PARLAMENT


Haben Sie Lust etwas zu verändern? Erfahren Sie mehr über die Anforderungen, über Kompetenzen der Parlamentsmitglieder sowie über den Ablauf der Kandidatur und der Wahl.

SO KANDIDIEREN SIE FÜR DIE KIRCHENPFLEGE


Möchten Sie sich in der Kirchenpflege engagieren? Hier finden Informationen für Ihre Kandidatur.

Diese Website verwendet Cookies und speichert unter Umständen persönliche Daten zur Unterstützung der Benutzerfreundlichkeit. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.