Das Kirchgemeindeparlament der reformierten Kirchgemeinde Zürich hat in seiner zweiten Sitzung am 26. Juni die letzte Jahresrechnung des Reformierten Stadtverbands abgenommen. Ausserdem verabschiedeten die Abgeordneten die parlamentarische Geschäftsordnung und bewilligten gemeindeeigene Pfarrstellen im Umfang von 10 Prozent der von der Landeskirche zugeteilten Pfarrstellen.
Die Jahresrechnung 2018 des Reformierten Stadtverbands schloss mit einem Aufwandsüberschuss von 34,1 Mio. Franken. Der hohe Aufwandsüberschuss hängt mit zusätzlichen Rückstellungen für den Zentralkassenbeitrag und Steuerkraftausgleich der Landeskirche zusammen. Ohne diese Rückstellungen in der Höhe von 36,4 Mio. Franken hätte ein Ertragsüberschuss von 2,3 Mio. Franken resultiert. Die Verbandsrechnung wurde mit vier Gegenstimmen abgenommen, ebenso wie die Einzelrechnungen der 32 fusionierten Kirchgemeinden, die bis Ende 2018 im Stadtverband zusammengeschlossen waren.
Die Steuereinnahmen fielen mit 72,2 Mio. Franken etwa 8 Mio. Franken höher aus als im Vorjahr, jedoch niedriger als budgetiert. «Zum ersten Mal waren die Einnahmen von den juristischen Personen höher als diejenigen von den natürlichen Personen. Dies sollte uns zu denken geben», erklärte Walter Lang von der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission. Henrich Kisker, Finanzvorstand der Kirchenpflege, fügte hinzu, dass mittelfristig 5 bis 8 Mio. Franken Steuereinnahmen wegfallen werden, wegen des Mitgliederrückgangs und der anstehenden Unternehmenssteuerreform.
Aufgrund der Teilrevision der Kirchenordnung der Landeskirche wird sich in der Amtszeit 2020 – 2024 der Zuteilungsmodus der Pfarrstellen an die Kirchgemeinden ändern. Für die neue Kirchgemeinde Zürich bedeutet dies, auch infolge der generellen Reduktion der Pfarrstellen, insgesamt einen Abbau von etwa 10 Prozent der Pfarrstellen. Das Kirchgemeindeparlament beschloss vor diesem Hintergrund, gemeindeeigene Pfarrstellen in ähnlichem Umfang zu schaffen, mit einer Befristung auf die nächste Amtszeit. Für die zusätzlichen rund 4,5 Vollzeitstellen wird die Kirchgemeinde jährlich inklusive aller Folgekosten rund 1 Mio. Franken budgetieren.
Begründet wurde der Antrag mit der Notwendigkeit, bei den Pfarrpersonen Ressourcen für den laufenden Reformprozess und zukunftsweisende Projekte zu schaffen. «Wir sehen in der Aufgabe des Pfarramts das Kerngeschäft unserer Kirchgemeinde», sagte Kirchenpflegerin Barbara Becker 2/2 dazu. Die Kirchgemeinde Zürich hat ausserdem beim Kirchenrat der Landeskirche Pfarrstellen für zentralörtliche und überregionale Leistungen in der Stadt beantragt.
Ohne Gegenstimme wurde nach einer zweiten, langen Lesung die Geschäftsordnung des Kirchgemeindeparlaments verabschiedet. Zu reden gab in der Beratung insbesondere der Umgang mit den parlamentarischen Instrumenten von Interpellation, Motion und Postulat. Dieser wurde teilweise dem Vorgehen in der Synode, im Gemeinderat bzw. Kantonsrat angepasst. So erhält die Kirchenpflege bei der Einreichung eines Vorstosses, nach der Begründung des Erstunterzeichnenden, das Recht auf eine kurze mündliche Stellungnahme. Ausserdem wurde die Schwelle für die Einreichung von Interpellationen gesenkt, die nur von drei Parlamentsmitgliedern unterzeichnet werden müssen, und die dringliche Behandlung von Vorstössen unter bestimmten Umständen eingeführt.
Die bei der letzten Sitzung überwiesene Motion zur Schaffung einer Fachstelle für geschlechterbewusste Theologie und Genderfragen wandelte das Parlament auf Wunsch der Kirchenpflege und mit Zustimmung der Unterzeichnenden in ein Postulat um. Dieses prüft die Kirchenpflege nun und wird innerhalb von zwölf Monaten Bericht erstatten, wie Kirchenpflegerin Mireille Schnyder versprach.
Zum Schluss wurden drei Vorstösse des Parlamentariers Michael Braunschweig überwiesen. In einer Interpellation forderte er den Beitritt der Kirchgemeinde Zürich zum Verein «Kirchen für Konzernverantwortung», der sich für die Annahme der Konzernverantwortungsinitiative einsetzt. Kirchenpflegerin Claudia Bretscher bestätigte, dass es sich dabei sehr wohl um ein kirchliches Thema handle, und nahm die Interpellation dankend entgegen.
Ausserdem reichte Braunschweig ein dringliches Postulat ein, das kritische Fragen zum laufenden Rekrutierungsprozess für die Geschäftsführung der Kirchgemeinde formuliert, ebenso wie zur Schaffung eines Projektbüros für die Entwicklung der Kirchgemeinde. Die Fragen betreffen den Zeitpunkt der Stellenbesetzung in der Geschäftsführung, kurz vor den Wahlen im November, respektive die direkte Unterstellung des Projektbüros unter die Kirchenpflege statt unter die Geschäftsführung.
Kirchenpflegepräsident Andreas Hurter betonte dagegen in seiner kurzen Stellungnahme die Dringlichkeit der Besetzung der Geschäftsführung, um die Dienstleistungen und den Support der Geschäftsstelle zugunsten der ganzen Kirchgemeinde weiter zu stabilisieren, und verwies auf die hohe Bedeutung, dass nun mit dem Projektbüro die Perspektiven der Kirchgemeinde Zürich entwickelt werden können. In einer weiteren Interpellation verlangte Braunschweig Auskunft über die Hintergründe des kürzlichen Wechsels in der Bereichsleitung Immobilien der Geschäftsstelle. Auch auf diesen Vorstoss versprach der zuständige Kirchenpfleger Michael Hauser eine ausführliche Antwort in Kürze.
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