Die verschärfte Pandemie-Situation hat zu strengeren Regeln des Bundes und der Kirchgemeinde Zürich geführt. Sie gelten ab dem 6. Dezember und vorläufig bis zum 24. Januar 2022.
Die zusätzlichen Massnahmen bedeuten auch, dass alle Angebote möglich bleiben. Machen Sie mit, bleiben Sie nicht fern, wir freuen uns auf Sie!
Für den Besuch von Gottesdiensten und Veranstaltungen in unserem Kirchenkreis gilt:
In allen Innenräumen wie Kirchen, Foyers, Kirchgemeinde- und Pfarrhäusern ist das Tragen von Schutzmasken ab 12 Jahren obligatorisch. Die Maskenpflicht gilt für alle Veranstaltungen und Gottes- dienste, auch wenn ein Zertifikat verlangt ist.
Bei Veranstaltungen und Gottesdiensten müssen Sie obligatorisch ein 3G-Zertifikat vorweisen und zusätzlich einen Ausweis, falls Sie der prüfenden Person nicht bekannt sind.
Ob auch 2G-Veranstaltungen möglich werden sollen, wird von der Kirchgemeinde noch geprüft.
Nur Gottesdienste, zu denen weniger als 50 Personen erwartet werden, dürfen wir ohne Zertifikatspflicht planen und durchführen. Hier gilt wie bisher: Kontaktangaben beim Eingang, Maske, Abstand, Handhygiene. Solche Gottesdienste erscheinen in unserem Kalender ohne Hinweis auf die Zertifikatspflicht.
Jede kirchliche, sportliche oder kulturelle Aktivität, die in Innenräumen der Kirchgemeinde Zürich stattfindet, erfordert ein gültiges Covid-Zertifikat, also auch die Lese-, Strick- oder Yogagruppe. Es gibt keine Ausnahmen mehr für Veranstaltungen in festen Gruppen mit bis zu 30 Personen. Die für die Aktivität verantwortliche Person muss das Zertifikat beim Eingang prüfen.
Für alle Konsumationsangebote im Innenbereich (Offene Foyers, Mittagessen, Café-Betriebe etc.) gilt Zertifikatspflicht, die überprüft werden muss. Das gilt auch für den Kirchenkaffee nach einem Gottesdienst ohne Zertifikatspflicht. Essen und Trinken ist nur im Sitzen erlaubt. Steht man im Innenbereich eines Restaurants oder Cafés oder bewegt man sich, gilt Maskenpflicht.
Weiterhin gilt: Abstand wahren, regelmässig Hände waschen und desinfizieren, husten und niesen nur ins Taschentuch oder in die Ellenbogenbeuge, bei Krankheit zu Hause bleiben.
Im Kalender zeigen wir bei jeder Veranstaltung mit Zertifikatspflicht den entsprechenden Hinweis. Nur ein Teil der Gottesdienste kann ohne Zertifikat besucht werden. Dort fehlt der Hinweis.
Zurzeit sind grundsätzlich alle anderen Veranstaltungen in Innenräumen zertifikatspflichtig, auch wenn im Kalender kein Hinweis eingetragen ist.
Kommen Sie unverbindlich dazu!
Dienstag, 12. März - 9. Juli
12 - 15 Uhr
Kirchgemeindehaus Hottingen
Filmmusik von John Williams, Hans Zimmer u.A.
Samstag, 20. April
19.30 Uhr
Kirche Neumünster
1Besuch der reformierten Kirche, Essen im Kronenhof, Führung durchs Kloster & Schifffahrt nach Stein am Rhein
Donnerstag 23. Mai
Abfahrt: 9.30 Uhr
23.05.2024Wir laden Sie herzlich ein zur
Amtseinsetzung von Pfarrerin Judith Bennett!
Sonntag, 5. Mai
10 Uhr
Kirche Neumünster
Michaela Zubler und Marie-Theres Bühler-Dormann kochen Spargel
Dienstag, 7. Mai
12 Uhr
Kirchgemeindehaus Hottingen
Ausflug nach
Kammeriboden- Bad
Mittwoch, 22 Mai
Anmeldung notwendig
108.04.2024