
Nach den Herbstferien fand eine gut besuchte Kirchenkreisversammlung (KKV) statt, an der sich Frau Bettina Balli für die Kirchenkreiskommission sowie der Theologe Michael Schwarze für das Projekt chile mobil vorstellten und wo lebhaft diskutiert wurde.
Kaum sind die Festivitäten vom 1. Oktober rund um das 75-Jahrjubiläum der Markuskirche verklungen und Dankesschreiben für unsere vielfältige Broschüre und das abwechslungsreiche Fest auf dem Buhnhügel eingetroffen, war wieder ein farbiger Strauss neuer Themen an der Kirchenkreisversammlung zu behandeln. Das Diakonieteam stellte sich in Form eines spritzigen Sprechtheaters vor, und neben dem Sozialdiakon Stefan Bisang wurde auch der Theologe Michael Schwarze in unserem Kreis begrüsst. Nach der Präsentation der eingesetzten Pfarrwahlkommission, der Verteilung der Pfarrstellenprozente in der Kirchgemeinde Zürich, stellte Carla Trachsel die betriebliche Entwicklung und das zuständige Ressortmitglied die Fortschritte beim Thema „Grüner Güggel“ vor. Abwechslung brachte auch die Vorstellung von Bettina Balli. Sie wurde anschliessend mit 39 Stimmen und einer Enthaltung für die Kirchenkreiskommission nominiert.
Bereits im Vorfeld zu unserer dritten Kirchenkreisversammlung (KKV) in diesem Jahr, erhielt ich Fragen zur Bedeutung und den geltenden Regelungen bezüglich der KKV. So wurde beispielsweise gefragt, ob Anträge zehn Tage vorgängig gestellt werden müssten. Auch am Abend selbst waren die Kompetenzen der Mitglieder an unserer KKV ein Thema, zu dem sowohl ein Kirchgemeindeparlamentarier wie auch der anwesende, neu für uns zuständige Bezirkskirchenpfleger Nilas Schweizer Stellung nahmen.
Zusammenfassend kann an dieser Stelle die Organisationsform der Kirchenkreise nochmals für alle erläutert werden. Im Gegensatz zu einer Gemeindeversammlung ist eine Kirchenkreisversammlung kein politisches Organ. Es ist eine freiwillige Versammlung, die von uns als unterstellte Kommission einberufen und vorbereitet wird, sie ist aber keine politische Veranstaltung. In der Kirchgemeinde Zürich übernimmt das Kirchgemeindeparlament die Funktion einer Gemeindeversammlung, dort werden Anträge entgegengenommen, Initiativen eingereicht, Protokolle geführt u.a.m., bedingt auch durch das Öffentlichkeitsprinzip (welches in dieser Form für die KKV nicht gilt).
In Art. 41 unserer Kirchgemeindeordnung sind die KKV geregelt. Sie dienen dem Austausch von Informationen und Anliegen, für Impulse sowie für den Dialog unter und mit den Kirchenmitgliedern. Wir alle wirken gemeinsam im Vorfeld von Wahlen mit, unsere Beschlüsse zu Nominationen sind Wahlempfehlungen. Da der Kirchenkreis elf die Administration so gering wie möglich halten möchte und nicht verpflichtet ist, Diskussionen, Fragen und Antworten zu protokollieren, wird keine Protokollführende aufgeboten.
Wichtig ist unserer Kirchenkreiskommission aber, dass wir Ihre Anliegen aufnehmen und behandeln, sei dies im Vorfeld oder im Nachgang einer Versammlung. Stellen Sie daher Ihre Anliegen und konkreten Anträge im Vorfeld einer Versammlung dem entsprechenden Ressortverantwortlichen oder mir rechtzeitig zu, wenn sie das Thema an der KKV behandelt haben möchten.
Selbstverständlich ist es immer auch möglich, Anliegen an der Versammlung direkt einzubringen. Falls diese gewisse Abklärungen erfordern, behandeln wir das Thema in der Kirchenkreiskommission weiter und informieren detailliert an der Folgeversammlung, auf unserer Website (Kachel KKV) oder im reformiert.lokal. So oder so ist es uns ein Anliegen, die beiden Quartiere im Kirchenkreis elf gleich zu behandeln und Regelungen zu harmonisieren: Schön, wenn Sie uns, wie an der letzten KKV, darauf aufmerksam machen, wo und wann dies nicht der Fall war. Der gemeinsame Dialog im Kirchenkreis elf ist uns wichtig und wir danken allen für ihre reichhaltigen Inputs, die wir ernst- und aufnehmen, um eine vertrauensvolle Diskussion auch wieder an der nächsten KKV mit Ihnen zu führen.
Ein Flyer mit allen Daten zum Thema Weihnachten!
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