Am 3. April 2022 finden die Erneuerungswahlen für die Kirchenpflege und das Kirchgemeindeparlament statt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, ist der Termin dafür der 25. September 2022.
Wahlberechtigt sind Kirchgemeindemitglieder ab 16 Jahren. Um gewählt zu werden, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gestalten Sie unsere Kirchgemeinde mit, indem Sie entweder für die Kirchenpflege oder das Kirchgemeindeparlament kandidieren oder indem Sie sich informieren und am 3. April 2022 zur Wahl gehen.
Jeder Schritt im Ablauf der Wahlen, insbesondere wenn Fristen ausgelöst werden, wird amtlich publiziert. Sie finden diese Veröffentlichungen im Bereich «Amtliche Publikationen».
Die Kirchenpflege ist das leitende und vollziehende Organ der Kirchgemeinde (Exekutive). In den Erneuerungswahlen am 3. April 2022 werden die sieben Mitglieder inklusive Präsidentin oder Präsident neu gewählt.
Als Exekutivgremium entwickelt die Kirchenpflege Ziele und Legislaturschwerpunkte für die Kirchgemeinde Zürich. Sie berät, entscheidet und vollzieht die ihr übertragenen Geschäfte, führt die Verwaltung der Kirchgemeinde und nimmt die Aufsicht wahr. Die Aufgaben reichen von der Vertretung der Kirchgemeinde nach aussen über die Anstellung und Führung des Personals bis zur Bestellung der Kirchenkreiskommissionen.
Die Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger führen die folgenden Ressorts:
Mehr über die Organisation und Aufgaben der Kirchenpflege erfahren Sie in der Broschüre «Kirche gestalten: Handbuch zur Kirchenpraxis für Behördenmitglieder und Mitarbeitende».
Am 4. November 2021 beginnt die 40-Tage-Frist für die Einreichung von Kandidierendenvorschlägen. Nach Ablauf einer weiteren Frist von 7 Tagen werden die definitiven Wahlvorschläge am 2. Februar 2022 publiziert.
Wer für die Kirchenpflege kandidiert, erfahren Sie hier:
Die Kirchenpflege wird von den Mitgliedern der Kirchgemeinde Zürich ab 16 Jahren an der Urne gewählt. Den Wahlkreis bildet das Gebiet der Kirchgemeine Zürich (inklusive der Gemiende Oberengstringen).
Am 3. April 2022 finden die Erneuerungswahlen für die Kirchenpflege und das Kirchgemeindeparlament statt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, ist der Termin dafür der 25. September 2022.
Wahlberechtigt sind Kirchgemeindemitglieder ab 16 Jahren. Um gewählt zu werden, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gestalten Sie unsere Kirchgemeinde mit, indem Sie entweder für die Kirchenpflege oder das Kirchgemeindeparlament kandidieren oder indem Sie sich informieren und am 3. April 2022 zur Wahl gehen.
Jeder Schritt im Ablauf der Wahlen, insbesondere wenn Fristen ausgelöst werden, wird amtlich publiziert. Sie finden diese Veröffentlichungen im Bereich «Amtliche Publikationen».
Die stimmberechtigten Mitglieder haben am 3. April an der Urne ihre Behörden für die erste volle Amtsdauer bis 2026 gewählt.
103.04.2022Haben Sie Lust etwas zu verändern? Erfahren Sie mehr über die Anforderungen, über Kompetenzen der Parlamentsmitglieder sowie über den Ablauf der Kandidatur und der Wahl.