KIRCHGEMEINDE ZÜRICH WÄHLT BEHÖRDEN FÜR DIE AMTSDAUER 2022–2026


Am 3. April 2022 finden die Gesamterneuerungswahlen der Kirchenpflege und des Kirchgemeindeparlaments der reformierten Kirchgemeinde Zürich statt. Wahlvorschläge können ab Anfang November eingereicht werden.

Die Kirchenpflege als wahlleitende Behörde hat den Termin des Urnengangs in Absprache mit der Stadtkanzlei festgelegt. Falls ein zweiter Wahlgang nötig ist, erfolgt dieser am 25. September 2022, gemeinsam mit den nächstjährigen Pfarrwahlen.

Das Wahlprozedere und die Sitzzuteilung bleiben gleich wie 2019, als fast 70'000 reformierte Stimmberechtigte der Stadt Zürich und der Gemeinde Oberengstringen erstmals zur Behördenwahl der Kirchgemeinde an die Urne gerufen wurden.

Für die Wahl der sieben Mitglieder der Kirchenpflege inklusive des Präsidiums bildet die Kirchgemeinde Zürich den Wahlkreis. Die Wahl des 45-köpfigen Kirchgemeindeparlaments erfolgt in den Wahlkreisen, die für die Wahl des Kantonsrats auf Stadtgebiet gelten. Oberengstringen wird dem Wahlkreis IV zugeteilt.

Kirchenpflege stellt sich zur Wiederwahl

Wie bereits 2019 findet das Wahlvorbereitungsverfahren für die Mitglieder des Kirchgemeindeparlaments in den sechs Wahlkreisen statt. Dort sollen bis Anfang 2022 Versammlungen durchgeführt werden, um Wahlvorschläge zuhanden des Stimmvolks zu verabschieden.

Für die Wahl der Kirchenpflege wird das Verfahren zentral geführt. Fest steht bereits, dass die bisherigen Mitglieder der Kirchenpflege sowie die Präsidentin sich zur Wiederwahl für eine zweite Amtszeit stellen.

Wer für die Kirchenpflege oder das Kirchgemeindeparlament kandidieren möchte, muss Mitglied der Kirchgemeinde Zürich, mindestens 18 Jahre alt und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder einer ausländerrechtlichen Bewilligung B, C oder Ci sein.

Wahlvorschlagsformulare und alle weiteren Informationen zu den Gesamterneuerungswahlen stehen der Öffentlichkeit ab dem 3. November 2021 auf dieser Website zur Verfügung.

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