Der Regierungsrat hat die Investitionen und den Mietvertrag mit der reformierten Kirchgemeinde Zürich bewilligt. Damit können die Kantonsratssitzungen während der Instandsetzung des Zürcher Rathauses ab 2023 für mindestens vier Jahre im Kirchgemeindehaus Hard und in der Bullingerkirche stattfinden.
Das Rathausprovisorium in Zürich-Aussersihl soll für den Ratsbetrieb zweckdienliche und zeitgemässe Räume zur Verfügung stellen, bis das Rathaus fertig instandgesetzt und die Rathausbrücke durch einen Neubau ersetzt ist. Im Provisorium sind nur zwingend notwendige bauliche Massnahmen geplant. Die reformierte Kirchgemeinde Zürich als Vermieterin trägt jene Investitionen, welche für die langfristige Nutzung der Gebäude notwendig sind. Dies betrifft zum Beispiel die Kosten für die barrierefreie Erschliessung, Lüftung und Brandschutz in der Höhe von rund 760’000 Franken.
Weiterverwendung von Mobiliar
Der vom Kanton zu tragende Mieterausbau mit Kosten von rund 9,2 Millionen Franken (inklusive Reserven) beinhaltet die für den Ratsbetrieb erforderlichen baulichen Anpassungen. Diese werden so geplant, dass nach Auszug des Ratsbetriebs der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden kann. Das moderne Konferenzsystem für Parlamente, das die Ton-, Abstimmungs-, Protokollierungs- und Übertragungstechnik umfasst und rund 1,8 Millionen Franken kostet, soll im instandgesetzten Rathaus am Limmatquai weiterverwendet werden. Der Ratssaal in der Bullingerkirche wird mit einfachem und weiterverwendbarem Mobiliar sowie mit Mobiliar aus dem heutigen Rathausprovisorium in der «Halle 9» in Zürich-Oerlikon eingerichtet.
Mietdauer mindestens vier Jahre
Das Mietverhältnis startet, sobald die Bauarbeiten für das Rathausprovisorium beginnen. Der Mietvertrag kann frühestens auf den 31. März 2027 gekündigt werden. Die effektive Mietdauer hängt vom Zeithorizont der Gesamtinstandsetzung des Rathauses und des Neubaus der Rathausbrücke durch die Stadt Zürich ab. Der Bruttomietzins beträgt rund 637’000 Franken pro Jahr.
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